Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird ein bislang zum Kindertarif versichertes Kind auf den Erwachsenentarif umgestellt, sobald das Versicherungsjahr endet, in dem es 18 Jahre alt geworden ist. Dabei haben Sie ein Wahlrecht: entweder gleicher Beitrag bei reduzierten Versicherungssummen oder unveränderte Versicherungssummen bei höherem Beitrag. Treffen Sie keine Wahl innerhalb der vorgesehenen Frist, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Kind volljährig geworden ist, wechselt der Vertrag nach dem Ende des betreffenden Versicherungsjahres in den Erwachsenentarif. Sie können dabei zwischen zwei Möglichkeiten wählen: gleichbleibender Beitrag mit geringeren Versicherungssummen oder gleichbleibende Versicherungssummen mit einem höheren Beitrag. Der Versicherer informiert Sie rechtzeitig darüber. Entscheiden Sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres, gilt automatisch die Variante mit reduzierten Versicherungssummen.
Häufige Fragen
Wann wird ein Kind auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen entsprechend höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025