Bei der Unfallversicherung von Neodigital muss eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten, und die Fristen zur Geltendmachung sowie zur ärztlichen Feststellung verlängern sich auf 36 Monate ab dem Unfalltag. Darüber hinaus gelten eine erweiterte Gliedertaxe mit Wahlrecht für bestimmte Organe, beitragsfreie Zusatzleistungen wie Bergungskosten und Kurkostenbeihilfe, eine verdoppelte Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent sowie eine progressive Invaliditätsstaffel bis 225 Prozent der Grundversicherungssumme.
Erweiterung der Frist zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung der Invalidität
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten sein.
Die Frist zur Geltendmachung und zur schriftlichen ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird verlängert. Sie beträgt abweichend von den entsprechenden Ziffern der AUB nun 36 Monate, gerechnet vom Unfalltag an.
Erweiterung der Gliedertaxe
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten in Erweiterung zur entsprechenden AUB-Ziffer bestimmte Invaliditätsgrade.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Für die in der Gliedertaxe genannten Organe Niere, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffinger-, Dünn-, Dickdarm und Lunge besteht ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob die Bemessung nach der Gliedertaxe oder nach der entsprechenden AUB-Ziffer erfolgen soll. Wünschen Sie eine Bemessung nach dieser AUB-Ziffer, können Sie von Ihrem Wahlrecht nur vor der Bemessung des Invaliditätsgrades Gebrauch machen.
Beitragsfreie Leistungen
Folgende Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der Invaliditätsgrad wird nach den entsprechenden AUB-Ziffern ermittelt.
Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Progressive Invaliditätsstaffel bis 225% der Grundversicherungssumme
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % der versicherten Grundversicherungssumme werden die entsprechenden AUB-Ziffern wie folgt erweitert:
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt:
Was bedeutet das konkret?
Damit Leistungen aus einer Invalidität möglich sind, muss diese innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten; für die Geltendmachung und die ärztliche Feststellung stehen 36 Monate ab dem Unfalltag zur Verfügung. Die Gliedertaxe wird erweitert, und für bestimmte innere Organe darf zwischen zwei Bemessungsarten gewählt werden. Zusätzlich sind einige Leistungen beitragsfrei mitversichert, es gibt bei sehr hoher Invalidität eine doppelte Leistung sowie eine progressive Staffel, die die Auszahlung mit steigendem Invaliditätsgrad erhöht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit, die Invalidität geltend zu machen?
Die Frist zur Geltendmachung und zur schriftlichen ärztlichen Feststellung der Invalidität beträgt 36 Monate, gerechnet ab dem Unfalltag. Die Invalidität selbst muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten sein.
Kann ich bei inneren Organen zwischen verschiedenen Bemessungsarten wählen?
Ja. Für die Organe Niere, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffinger-, Dünn-, Dickdarm und Lunge besteht ein Wahlrecht zwischen der Bemessung nach Gliedertaxe und der Bemessung nach der entsprechenden AUB-Ziffer. Von diesem Wahlrecht können Sie nur vor der Bemessung des Invaliditätsgrades Gebrauch machen.
Wann wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt?
Wenn eine Mehrleistung vereinbart wurde und der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat, wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt. Die Mehrleistung ist je versicherter Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch bei weiteren Unfallversicherungen beim selben Versicherer.
Wie wirkt sich die progressive Invaliditätsstaffel auf die Leistung aus?
Bei einer vereinbarten progressiven Staffel bis 225 % wird der Teil des Invaliditätsgrades bis 25 % mit der festgelegten Invaliditätssumme berechnet, der Teil über 25 % bis 50 % mit der zweifachen Summe und der Teil über 50 % mit der dreifachen Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025