Bei der Unfallversicherung der Neodigital beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Vertrag verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Auch nach einem Versicherungsfall besteht ein Kündigungsrecht.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrags
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Nach einer Leistung oder einer Klage auf Leistung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Ein Versicherungsjahr umfasst grundsätzlich zwölf Monate, wobei das erste Jahr bei krummen Laufzeiten kürzer ausfallen kann.
Häufige Fragen
Ab wann greift mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Kann ich nach einer erbrachten Leistung kündigen?
Ja. Sowohl Sie als auch der Versicherer können kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder Sie Klage auf Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025