Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der Neodigital dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst gewählten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, greift sie erst einen Monat nach Zugang.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail).
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen – der Versicherungsnehmer ebenso wie der Versicherer. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur bis zu einem Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt sie sofort mit Zugang oder zu einem von ihm bestimmten späteren Zeitpunkt, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann kann nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird sie mit Zugang beim Versicherer wirksam; er kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025