Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital gehen Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt hat – jedoch nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Gegen mitwohnende Personen in häuslicher Gemeinschaft gilt der Übergang nur bei vorsätzlicher Schadenverursachung. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ansprüche wahren und bei der Durchsetzung mitwirken.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherer den Schaden bezahlt, kann er einen bestehenden Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Verantwortlichen selbst weiterverfolgen. Dabei darf dem Versicherungsnehmer kein Nachteil entstehen. Lebt der Verursacher mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, greift der Übergang nur bei Vorsatz. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken, sonst drohen Leistungseinschränkungen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch gegen den Dritten auf den Versicherer über. Zum Nachteil des Versicherungsnehmers darf dieser Übergang nicht geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen aus meinem Haushalt?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025