Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sorgt die Innovationsgarantie dafür, dass spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch für den bestehenden Vertrag gelten, wenn sie ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers sind – wirksam ab der nächsten Hauptfälligkeit. Ist mit der Leistungserweiterung ein Mehrbeitrag verbunden, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, falls er die Erweiterung nicht möchte.
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer künftig seine Bedingungen und Klauseln nur zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese Verbesserungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Kostet die erweiterte Leistung mehr Beitrag, muss der Versicherungsnehmer sie nicht annehmen: Er kann den Vertrag kündigen, wenn er die Erweiterung nicht wünscht – entweder sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Gelten spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch für meinen laufenden Vertrag?
Ja. Werden die zugrundeliegenden Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung mit einem höheren Beitrag verbunden ist?
Wenn Sie die Leistungserweiterung nicht wünschen, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von Ihnen bestimmten Zeitpunkt.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja, der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer rechtzeitig zur Hauptfälligkeit über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen?
Die neuen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geänderten Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025