Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise sofort mit Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt, sogar vor dem vereinbarten Ablauftermin. So besteht ein tägliches Kündigungsrecht ohne Bindung an feste Kündigungstermine.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Diese Möglichkeit besteht in Erweiterung zu den allgemeinen Regelungen.
Die Kündigung kann wirksam werden:
- ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder
- zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Die Regelung zur Kündigung nach Versicherungsfall bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer bist du nicht an feste Kündigungstermine gebunden. Du kannst deinen Wohngebäudevertrag jederzeit beenden – entweder mit sofortiger Wirkung, sobald deine Erklärung beim Versicherer eingeht, oder zu einem späteren Wunschtermin. Auch eine Kündigung vor dem eigentlich vereinbarten Ablauf ist möglich.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Wohngebäudevertrag bei Neodigital jederzeit kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt entweder ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt.
Ist eine Kündigung auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich?
Ja, die Kündigung kann auch vor dem vereinbarten Ablauftermin erfolgen und zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten Zeitpunkt wirksam werden.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird ab Zugang der Erklärung beim Versicherer wirksam oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025