Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das heißt: Was ein Repräsentant weiß oder tut, wird dem Versicherungsnehmer wie eigenes Wissen und Handeln angerechnet.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant des Versicherungsnehmers weiß oder wie er sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer angerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst dieses Wissen gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meines Repräsentanten zugerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt das Wissen eines Repräsentanten auch für den Versicherungsnehmer?
Ja. Auch die Kenntnis der Repräsentanten muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025