Wer nach einem Schaden am Wohngebäude keine Mieteinnahmen mehr erzielt oder selbst nicht in seiner Wohnung leben kann, findet in der Wohngebäudeversicherung von Neodigital Ersatz für Mietausfall und Mietwert – inklusive fortlaufender Betriebskosten und für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalls.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind. Der Ersatz erfolgt höchstens für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs-/-minderungspflicht.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall am Wohngebäude, ersetzt der Versicherer entgangene Mieteinnahmen, wenn Mieter die Miete zu Recht kürzen oder kündigen. Bewohnt der Versicherungsnehmer die Räume selbst und kann sie nicht mehr zumutbar nutzen, wird der ortsübliche Mietwert erstattet. In beiden Fällen sind die laufenden Betriebskosten eingeschlossen. Gezahlt wird solange die Räume nicht nutzbar sind, längstens jedoch 12 Monate.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall höchstens erstattet?
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem die Räume nicht benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalls.
Bekomme ich auch etwas erstattet, wenn ich selbst in der Wohnung wohne?
Ja. Wenn dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der selbst bewohnten Wohnung zu nutzen, ersetzt der Versicherer den ortsüblichen Mietwert einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten.
Sind die Betriebskosten im Ersatz enthalten?
Ja, sowohl beim Mietausfall als auch beim Mietwert schließt der Ersatz die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
Was passiert, wenn die Wiederbenutzung der Räume verzögert wird?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025