Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital werden nach einem Versicherungsfall neben dem eigentlichen Sachschaden auch bestimmte Folgekosten erstattet – etwa Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Verluste von Wasser, Gas, Heizöl oder Strom aus Stromspeichern sowie Hotel- und Rückreisekosten. Für jede Kostenart gelten eigene Höchstgrenzen, so etwa 1.000 Euro für Wasser-, Gas- und Stromverluste, 100 Euro pro Tag für Hotelkosten und 2.500 Euro für Rückreisekosten.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
- Hotelkosten
- Rückreisekosten aus dem Urlaub oder von der Dienstreise
Der Ersatz dieser Kosten ist jeweils auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren, sie abzulagern und zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Hotelkosten
Das sind Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten, zum Beispiel Frühstück. Voraussetzung ist, dass die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und ihm die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für eine Unterbringung werden nur erstattet, wenn eine Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden nur insoweit ersetzt, als sie die für den Mietwert zu leistende Entschädigung übersteigen.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 100 Euro begrenzt.
Rückreisekosten aus dem Urlaub/ von der Dienstreise
Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Versicherungsort reist. Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro voraussichtlich übersteigt. Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt der Versicherer nicht nur den Sachschaden selbst, sondern auch bestimmte Folgekosten, sofern sie tatsächlich anfallen und nötig sind. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Abbrechen, das Bewegen oder Schützen anderer Sachen, ausgetretenes Wasser, Gas oder Heizöl sowie Stromverlust aus Stromspeichern, außerdem eine Ersatzunterbringung im Hotel und Kosten für eine vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise. Für jede dieser Kostenarten gibt es eine eigene Höchstgrenze, und teils müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen und wie hoch fällt die Erstattung aus?
Hotelkosten werden erstattet, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Erstattet werden nur die reinen Unterbringungskosten ohne Nebenkosten wie Frühstück, und nur wenn keine Entschädigung aus einem anderen Vertrag beansprucht werden kann. Die Erstattung läuft bis zur Wiederbewohnbarkeit, höchstens 100 Tage und maximal 100 Euro pro Tag.
Ab welchem Schaden gelten Rückreisekosten als erstattungsfähig?
Rückreisekosten werden bei einem erheblichen Versicherungsfall ersetzt, also wenn der Schaden voraussichtlich mehr als 5.000 Euro beträgt und die Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich ist. Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt eine Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis höchstens 6 Wochen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Wie viel wird bei Verlust von Wasser, Gas, Heizöl oder Strom aus Speichern gezahlt?
Erstattet werden Kosten durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser, Gas oder Heizöl einschließlich Mehrkosten für Abwasser sowie Kosten für Stromverlust aus Stromspeichern. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Welche Folgekosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden?
Ersetzt werden Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern, Hotelkosten und Rückreisekosten aus dem Urlaub oder von der Dienstreise. Voraussetzung ist, dass die Kosten infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind; die Erstattung ist jeweils auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025