Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ist die Selbstbeteiligung der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst übernimmt. Sie lässt sich individuell vereinbaren, kann je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich hoch sein und wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall einen Teil der Kosten selbst übernimmt – entweder als Anteil der Entschädigung oder als fester Betrag. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, wird individuell vereinbart und kann je nach versicherter Gefahr und Leistung verschieden sein. Die vereinbarten Selbstbeteiligungen stehen jeweils im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Das ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Ist die Höhe der Selbstbeteiligung immer gleich?
Nein. Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Wo kann ich meine vereinbarte Selbstbeteiligung nachsehen?
Die Selbstbeteiligungen werden jeweils im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025