Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolge dieser Ereignisse abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren – wobei die einzelnen Gefahrengruppen teils einzeln, teils nur in Kombination versichert werden können.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Verpuffung
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Fahrzeuganprall
- Sengschäden
- Rauch- und Rußschäden
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren): Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Jede der Gefahrengruppen Brand und verwandte Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel kann auch einzeln versichert werden.
Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen genannten Gefahren versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Zu diesen Gefahren gehören Brand und ähnliche Ereignisse, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Die Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel lassen sich auch einzeln absichern. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben können dagegen nur zusammen mit einer der anderen Gefahren versichert werden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt diese Versicherung ab?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden sowie durch Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren.
Kann ich einzelne Gefahrengruppen getrennt versichern?
Ja, die Gefahrengruppen Brand und verwandte Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können jeweils auch einzeln versichert werden.
Kann ich mich allein gegen Überschwemmung oder Erdbeben versichern?
Nein, die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen genannten Gefahren versichert werden.
Was wird ersetzt, wenn ein versicherter Schaden eintritt?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025