Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann – daneben sind auch Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall von Luft- und Landfahrzeugen sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden abgesichert, während Erdbeben und bestimmte Motoren- und Schalterschäden ausgeschlossen bleiben.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Ursache ist Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Versichert sind Sengschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse entstanden sind.
Rauch- und Rußschäden
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse entstanden sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging).
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Brandereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Feuer- und verwandten Gefahren abgesichert sind: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Verpuffung, Implosion sowie der Anprall oder Absturz von Luft- und Landfahrzeugen. Zusätzlich sind Seng-, Rauch- und Rußschäden mitversichert, die aus diesen Ereignissen folgen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Erdbebenschäden, bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern sowie allmähliche Rauch- und Rußeinwirkung wie Fogging.
Häufige Fragen
Wann liegt versicherungstechnisch ein Brand vor?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Rauch- und Rußschäden immer mitversichert?
Rauch- und Rußschäden sind versichert, wenn sie aus einem der genannten Ereignisse entstehen oder wenn Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austreten und versicherte Sachen unmittelbar beschädigen. Nicht versichert ist die allmähliche Einwirkung, zum Beispiel Fogging.
Ist ein Anprall meines eigenen Fahrzeugs an das versicherte Gebäude gedeckt?
Nein. Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist, sind nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an den Fahrzeugen selbst und an Straßen.
Zahlt die Versicherung bei Erdbebenschäden?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ausgeschlossen, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025