Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch Seng- und Schmorschäden mitversichert, und zwar selbst dann, wenn sie nicht durch eines der zuvor genannten versicherten Ereignisse verursacht wurden. Diese Erweiterung sorgt dafür, dass solche Schäden am Gebäude vom Versicherer ersetzt werden.
Der Versicherer leistet in Erweiterung des Versicherungsschutzes auch bei Seng- und Schmorschäden.
Dieser Schutz greift ebenfalls, wenn die Schäden nicht durch ein anderweitig versichertes Ereignis entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum sonstigen Versicherungsschutz sind auch Seng- und Schmorschäden abgedeckt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein anderes versichertes Ereignis die Ursache war – der Versicherer leistet auch ohne einen solchen Auslöser.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden bei dieser Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Ja, der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden als Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Muss ein anderes versichertes Ereignis den Seng- oder Schmorschaden ausgelöst haben, damit gezahlt wird?
Nein. Der Versicherer leistet auch dann, wenn der Schaden nicht durch ein anderweitig versichertes Ereignis entstanden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025