Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern oder Geruchsverschlüssen mitversichert, ebenso die Kosten für den technisch erforderlichen Armaturenaustausch nach einem Rohrbruch – wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 250 EUR begrenzt ist.
Der Versicherer ersetzt auch sonstige Bruchschäden an Armaturen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Wasser- und Absperrhähne
- Ventile
- Wassermesser
- Geruchsverschlüsse
Nicht versichert sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Ist wegen eines Rohrbruchs der Austausch einer Armatur technisch erforderlich, ersetzt der Versicherer auch die dafür entstehenden Kosten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 250 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung stellt Bruchschäden an Armaturen wie Wasserhähnen, Ventilen oder Wassermessern unter Versicherungsschutz. Auch die Kosten für den Austausch einer Armatur werden übernommen, wenn dieser nach einem Rohrbruch technisch notwendig ist. Bereits vor dem Schaden defekte Armaturen sind dabei ausgenommen. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf maximal 250 EUR beschränkt.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind bei einem Bruchschaden abgedeckt?
Versichert sind sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern und Geruchsverschlüssen.
Werden auch die Kosten für den Armaturenaustausch nach einem Rohrbruch bezahlt?
Ja, wenn wegen eines Rohrbruchs der Austausch einer Armatur technisch erforderlich ist, ersetzt der Versicherer die dafür entstehenden Kosten.
Sind bereits kaputte Armaturen mitversichert?
Nein, Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind nicht versichert.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 250 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025