Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital umfasst die Gefahr Leitungswasser das bestimmungswidrig ausgetretene Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- und Klimaanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Versichert sind zudem Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, während unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder Brand ausgeschlossen sind.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
- Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt hier nicht.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- der Regenentwässerung
Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Versichert sind außerdem frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und
- sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder
- sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, sie sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
- Sturm, Hagel
Nicht versichert sind außerdem Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt Schäden ab, die entstehen, wenn Wasser unbeabsichtigt aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt. Versichert sind auch Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden, teils nur bei Frost, teils auch aus sonstigen Ursachen. Für bestimmte Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks oder ohne Versorgung versicherter Gebäude gelten betragliche Grenzen. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse, Brand und Sturm sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was zählt als Leitungswasserschaden?
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, damit verbundenen Schläuchen oder Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen oder aus Wasserbetten oder Aquarien austritt. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserdampf sowie Wasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren gelten als Leitungswasser. Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind, sind ausgenommen.
Sind Frostschäden an Rohren mitversichert?
Ja. Innerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren versichert sowie frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern. Außerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen versichert, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Welche Schäden sind bei Leitungswasser nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und Rückstau daraus, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch (außer wenn durch Leitungswasser verursacht), Brand, Blitzschlag, Explosion, Fahrzeuganprall, Sturm und Hagel. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen sind ausgeschlossen.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025