Damit der Versicherungsschutz der Neodigital Wohngebäudeversicherung bestehen bleibt, muss der Versicherungsnehmer bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten: versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, wasserführende Anlagen in leerstehenden und in der kalten Jahreszeit ungenügend beheizten Gebäuden absperren und entleeren sowie Rückstausicherungen und Abflussleitungen funktionsfähig halten. Werden diese Obliegenheiten verletzt, drohen Kündigung und eine ganz oder teilweise Leistungsfreiheit.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Das gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss sein Gebäude in ordentlichem Zustand halten, Schäden sofort beheben und besonders auf wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen achten. Leerstehende Gebäude müssen regelmäßig kontrolliert und deren Wasserleitungen abgesperrt und entleert werden; in der kalten Jahreszeit ist zu heizen oder das Wasser abzustellen. Außerdem sind Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei zu halten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine Kündigung und den ganz oder teilweise Verlust der Leistung.
Häufige Fragen
Was muss ich als Eigentümer tun, um den Versicherungsschutz zu behalten?
Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, insbesondere wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich beseitigt werden.
Worauf muss ich bei einem leerstehenden Gebäude achten?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Zudem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
Alle Gebäude und Gebäudeteile müssen beheizt und dies genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine dieser Vorschriften nicht einhalte?
Bei Verletzung einer der genannten Obliegenheiten ist der Versicherer unter den entsprechenden Voraussetzungen berechtigt zu kündigen und kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025