Wann der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung von Neodigital startet, richtet sich nach dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt, denn bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung greifen gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz durch die Versicherung setzt zu dem Termin ein, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag zu spät oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn der erste Beitrag zu spät oder nicht gezahlt wird?
Für diesen Fall gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Der im Versicherungsschein genannte Beginn steht unter diesem Vorbehalt.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025