Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer den Anspruch nach Grund und Höhe abschließend festgestellt hat; einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Der Text klärt außerdem, wann der Neuwertanteil ausgezahlt und gegebenenfalls zurückgefordert wird, ab wann und mit welchem Zinssatz die Entschädigung verzinst wird und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben werden darf.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwertschaden hinausgeht, wird erst fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Rückzahlung des Neuwertanteils
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der geleisteten Entschädigung verpflichtet, wenn die Sache infolge seines Verschuldens nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist. Das gilt auch für die vom Versicherer gezahlten Zinsen.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Das gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil der Entschädigung
Dieser Teil ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, an dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachgewiesen hat.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
- eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird gezahlt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer einen Abschlag auf den voraussichtlichen Mindestbetrag erhalten. Den über den Zeitwert hinausgehenden Neuwertanteil gibt es erst, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachgewiesen und sichergestellt ist; unterbleibt sie schuldhaft, muss dieser Anteil samt Zinsen zurückgezahlt werden. Die Entschädigung wird ab der Schadenanzeige verzinst, und in bestimmten Fällen darf der Versicherer die Zahlung vorübergehend aufschieben.
Häufige Fragen
Wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wann bekomme ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird erst fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist.
Wie hoch ist der Zinssatz für die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens jedoch bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen, ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalls läuft oder eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025