Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch Explosionsschäden durch Blindgänger abgedeckt, also durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass Schäden, die durch solche liegengebliebenen Munitionsreste entstehen, ausdrücklich zum Versicherungsschutz gehören.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Diese Regelung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz für Explosionsschäden und gilt abweichend von der entsprechenden allgemeinen Bestimmung zu nicht versicherten Gefahren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blindgänger, also ein nicht explodierter Kampfmittelrest aus einem beendeten Krieg, explodiert und dadurch am versicherten Gebäude ein Schaden entsteht, ist dieser Schaden mitversichert. Diese Deckung erweitert den üblichen Schutz für Explosionsschäden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion eines Blindgängers versichert?
Ja, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Was ist mit einem Blindgänger im Sinne dieser Regelung gemeint?
Gemeint sind Kampfmittel aus beendeten Kriegen, die als Blindgänger bezeichnet werden.
Handelt es sich hierbei um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Ja, diese Regelung erweitert den bestehenden Schutz für Explosionsschäden und gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung zu nicht versicherten Gefahren.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025