Wer nach einem Versichererwechsel einen Sachschaden meldet und nicht genau weiß, ob dieser noch in die Zeit der Vorversicherung fällt, ist bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital abgesichert: Der Versicherer lehnt die Bearbeitung nicht allein wegen fehlender Zuständigkeitsnachweise ab und tritt bei einem ungeklärten Zuständigkeitsstreit mit dem Vorversicherer in Vorleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung mithilft und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtritt.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht darüber einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt jedoch nur, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Wechsel des Versicherers nicht klar ist, ob ein Sachschaden noch in die Zeit der alten oder schon in die Zeit der neuen Versicherung fällt, wird die Bearbeitung nicht einfach wegen fehlender Zuständigkeit verweigert. Können sich neuer und alter Versicherer nicht einigen, zahlt der neue Versicherer zunächst vor – allerdings nur so weit, wie auch die alte Versicherung geleistet hätte. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung helfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Stellt sich der genaue Zeitpunkt des Schadens heraus, ist derjenige Versicherer zuständig, in dessen Vertragszeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn unklar ist, ob er noch zur alten Versicherung gehört?
Nein. Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden während dieser Versicherung oder während der unmittelbar davor bestehenden Vorversicherung eingetreten ist, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Was passiert, wenn sich neuer und alter Versicherer nicht über die Zuständigkeit einigen?
Dann tritt der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Sie müssen den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Wer zahlt, wenn der genaue Zeitpunkt des Schadens ermittelt werden kann?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025