In der Wohngebäudeversicherung der Neodigital sind neben den bereits versicherten Gebäudebestandteilen auch Gartenkamine, fest verbundene Spielgeräte sowie Pergolen, Pavillons und Freisitze mitversichert, sofern diese dauerhaft und fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind. So erweitert sich der Schutz gezielt auf zusätzliche Anlagen im Außenbereich.
Ergänzend zum bereits bestehenden Versicherungsschutz sind zusätzlich folgende Anlagen mitversichert:
- Gartenkamine,
- Spielgeräte, sofern sie fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind,
- Pergolen, Pavillon und Freisitze, sofern sie dauerhaft und fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Gebäude selbst sind auch bestimmte Anlagen im Außenbereich in den Versicherungsschutz einbezogen. Dazu gehören Gartenkamine sowie Spielgeräte, Pergolen, Pavillons und Freisitze. Voraussetzung ist bei diesen Anlagen, dass sie fest und dauerhaft mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind.
Häufige Fragen
Sind Gartenkamine im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, Gartenkamine sind zusätzlich mitversichert.
Welche Voraussetzung müssen Spielgeräte erfüllen, um mitversichert zu sein?
Spielgeräte sind mitversichert, wenn sie fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind.
Sind Pergolen, Pavillons und Freisitze mitversichert?
Ja, sie sind mitversichert, sofern sie dauerhaft und fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025