Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital werden auch sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser oder Geruchsverschlüsse ersetzt, und wenn nach einem Rohrbruch der Austausch einer Armatur technisch nötig ist, übernimmt der Versicherer die Kosten – begrenzt auf höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Dieser Baustein erweitert den Leistungsumfang bei Bruchschäden und Rohrbruch wie folgt:
- Der Versicherer ersetzt auch sonstige Bruchschäden an Armaturen (zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse).
- Nicht versichert sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
- Ist wegen eines Rohrbruchs der Austausch einer Armatur technisch erforderlich, ersetzt der Versicherer auch die dafür entstehenden Kosten.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben Rohrbruchschäden sind auch Bruchschäden an Armaturen wie Hähnen, Ventilen, Wassermessern oder Geruchsverschlüssen abgedeckt. War eine Armatur allerdings schon vorher defekt, greift der Schutz für diese Armatur nicht. Muss nach einem Rohrbruch eine Armatur technisch bedingt ausgetauscht werden, werden auch diese Austauschkosten übernommen. Für alle diese Leistungen gilt eine Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind bei einem Bruchschaden mitversichert?
Mitversichert sind sonstige Bruchschäden an Armaturen, zum Beispiel an Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern und Geruchsverschlüssen.
Werden auch Schäden an einer bereits defekten Armatur ersetzt?
Nein, Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind nicht versichert.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch einer Armatur nach einem Rohrbruch?
Ja, wenn wegen eines Rohrbruchs der Austausch einer Armatur technisch erforderlich ist, ersetzt der Versicherer auch die dafür entstehenden Kosten.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025