Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital übernimmt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu beseitigen – sowohl innerhalb versicherter Gebäude als auch außerhalb auf dem Versicherungsgrundstück, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt ist.
Mitversichert sind die erforderlichen Kosten, die tatsächlich angefallen sind, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu beseitigen.
Dies gilt für Ableitungsrohre:
- innerhalb versicherter Gebäude
- außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Ableitungsrohr verstopft ist, werden die Kosten für die Beseitigung dieser Verstopfung übernommen, sofern sie erforderlich waren und tatsächlich angefallen sind. Das gilt für Rohre innerhalb der versicherten Gebäude ebenso wie für Rohre außerhalb der Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück. Pro Versicherungsfall zahlt der Versicherer dafür höchstens 1.000 EUR.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung übernommen?
Ja, mitversichert sind die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu beseitigen.
Gilt der Schutz auch für Rohre außerhalb des Gebäudes?
Ja, der Schutz gilt für Ableitungsrohre innerhalb versicherter Gebäude sowie außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für eine Rohrverstopfung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025