Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Gasrohren mitversichert, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden – sowohl innerhalb als auch außerhalb der versicherten Gebäude. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer für die betroffenen Gasleitungen die Gefahr trägt.
In Erweiterung der Regelungen zu Bruchschäden sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung versichert.
Der Versicherungsschutz gilt für Gasrohre auf dem Versicherungsgrundstück – und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der versicherten Gebäude.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf die Rohre der Gasversorgung. Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an diesen Gasrohren, wenn sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Dabei ist es egal, ob die Rohre innerhalb oder außerhalb der versicherten Gebäude liegen. Wichtig ist nur, dass der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Gasrohren durch Frost mitversichert?
Ja, Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung sind versichert, sofern sich die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer für sie die Gefahr trägt.
Gilt der Schutz auch für Gasrohre außerhalb des Gebäudes?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Gasrohre auf dem Versicherungsgrundstück sowohl innerhalb als auch außerhalb der versicherten Gebäude.
Welche Voraussetzung muss für den Schutz der Gasrohre erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss für die betreffenden Rohre der Gasversorgung die Gefahr tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025