Wenn sich bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung ein Beitragsmerkmal nachträglich ändert, wirkt sich das direkt auf den Beitrag aus: Führt eine Änderung zu einem höheren Beitrag, kann der Versicherer diesen ab dem Zeitpunkt der Anzeige verlangen. Fällt ein Umstand weg und ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, muss der Versicherer ihn ab Kenntnis reduzieren – ebenso, wenn ein Umstand seine Bedeutung verliert oder nur irrtümlich angenommen wurde.
Beitragserhöhung
Ändert sich nachträglich ein Umstand, der für die Beitragsberechnung maßgeblich ist, und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt Folgendes:
- Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Beitragsreduzierung
Entfällt nachträglich ein solcher Umstand und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt Folgendes:
- Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt.
Das gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder wenn der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Merkmale, die für die Höhe des Beitrags wichtig sind, passt der Versicherer den Beitrag an. Steigt der Beitrag, darf der Versicherer den höheren Betrag ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Änderung verlangen. Sinkt der Beitrag, muss der Versicherer ihn ab dem Moment reduzieren, in dem er von der Änderung erfährt. Das gilt auch, wenn ein Umstand seine Bedeutung verloren hat oder der Versicherungsnehmer ihn nur irrtümlich für gegeben hielt.
Häufige Fragen
Ab wann darf der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen?
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung des beitragsrelevanten Umstands angezeigt wird.
Ab wann wird mein Beitrag gesenkt, wenn sich ein Umstand ändert?
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er von dem Umstand Kenntnis erlangt, der zu einem niedrigeren Beitrag führt.
Was passiert, wenn ich einen beitragsrelevanten Umstand nur irrtümlich angenommen hatte?
In diesem Fall gilt dasselbe wie bei einer Beitragsreduzierung: Der Versicherer muss den Beitrag reduzieren, ab dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erlangt. Das gilt auch, wenn die Umstände ihre Bedeutung verloren haben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025