In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital deckt die Gefahr Leitungswasser drei Bereiche ab: Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser, Bruchschäden an Rohren innerhalb von Gebäuden sowie Bruchschäden an Rohren außerhalb von Gebäuden. Als Leitungswasser gelten unter anderem Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- und Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Nicht versichert sind dagegen etwa Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
- Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge gilt in diesem Fall nicht.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- der Regenentwässerung
Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Versichert sind außerdem frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt und:
- sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, oder
- sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
- Sturm, Hagel
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst drei Arten von Schäden: durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser, Bruchschäden an Rohren innerhalb von Gebäuden und Bruchschäden an Rohren außerhalb von Gebäuden. Als Leitungswasser zählt Wasser aus zahlreichen Quellen wie Wasserleitungen, Heizungs- und Klimaanlagen, Löschanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien. Bei Rohren außerhalb des Gebäudes gibt es je nach Lage und Versorgungszweck betragliche Begrenzungen. Bestimmte Schäden – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Brand – sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Wasserquellen zählen als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung und damit verbundenen Schläuchen, aus daran angeschlossenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser – ausgenommen Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Bruchschäden an Rohren unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Witterungsniederschläge über die Leitungswasserdeckung abgedeckt?
Nein, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie durch einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt jedoch für Wasser, das aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig austritt – hier greift der Ausschluss von Witterungsniederschlägen nicht.
Gibt es Begrenzungen bei Bruchschäden an Rohren außerhalb des Gebäudes?
Ja. Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Dasselbe gilt für Zuleitungsrohre, die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025