Wer sein Wohngebäude bei Neodigital versichert hat, bekommt bei mutwilliger Verschmutzung durch Graffiti die Kosten für die Beseitigung erstattet: Verunstaltet ein unbefugter Dritter die Außenseiten versicherter Sachen mit Farbe oder Lack, übernimmt der Versicherer die erforderlichen Reinigungskosten – begrenzt auf 2.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsperiode, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 250 EUR. Voraussetzung ist, dass der Schaden unverzüglich beim Versicherer und bei der Polizei angezeigt wird.
Der Versicherungsschutz wird um Graffitischäden erweitert.
Der Versicherer ersetzt auch die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Schäden durch Graffiti zu beseitigen.
Ein Graffitischaden liegt vor, wenn ein unbefugter Dritter Außenseiten von versicherten Sachen durch Farbe oder Lacke verunstaltet.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich dem Versicherer und der Polizei anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den vorgesehenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsperiode auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR gekürzt, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung deckt das Beseitigen von Graffiti ab, wenn Fremde die Außenseiten versicherter Sachen mit Farbe oder Lack verunstalten. Der Versicherer übernimmt die dafür tatsächlich nötigen Kosten, allerdings höchstens 2.500 EUR pro Versicherungsfall und Versicherungsperiode. Von dieser Entschädigung wird eine Selbstbeteiligung von 250 EUR abgezogen, sofern nicht eine höhere vereinbart ist. Der Schaden muss sofort dem Versicherer und der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Was zählt als Graffitischaden?
Ein Graffitischaden liegt vor, wenn ein unbefugter Dritter die Außenseiten versicherter Sachen durch Farbe oder Lacke verunstaltet.
Bis zu welchem Betrag werden Graffitischäden ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsperiode auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Muss ich einen Graffitischaden bei der Polizei melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich sowohl dem Versicherer als auch der Polizei anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den vorgesehenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Graffitischäden?
Der errechnete Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung von 250 EUR gekürzt, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025