Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Neodigital in der Wohngebäudeversicherung kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden – zusätzlich stehen der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle, die BaFin als Aufsichtsbehörde sowie der Rechtsweg offen. Für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden.
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kann sich der Versicherungsnehmer zuerst an die interne Beschwerdestelle wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde zur Verfügung, wobei die BaFin einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Auch der Rechtsweg bleibt offen; für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dessen Sitz oder der zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Streit mit dem Versicherer zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Zusätzlich stehen weitere Beschwerdemöglichkeiten offen.
Was macht der Versicherungsombudsmann und was kostet das?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher oder Personen in verbraucherähnlicher Lage können sich bei Streitigkeiten dorthin wenden.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Der Versicherungsnehmer kann sich aber an sie wenden, da der Versicherer ihrer Aufsicht unterliegt.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025