Beim Wohngebäudeschutz von Neodigital greift die Deckung nur dann, wenn ihr keine unmittelbar geltenden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Diese Regelung gilt zusätzlich zu allen übrigen Vertragsbestimmungen und begrenzt den Versicherungsschutz, solange solche Sanktionen bestehen.
Der Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur so weit und so lange, wie dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Gemeint sind dabei:
- Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
- Embargos
Diese müssen von der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland stammen und direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos im Weg stehen. Damit sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland gemeint, die unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Diese Einschränkung gilt zusätzlich zu allen anderen Vertragsbestimmungen und wirkt nur so lange, wie solche Sanktionen bestehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Embargobestimmung nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nicht, soweit und solange direkt auf die Vertragsparteien anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind für diese Regelung maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind.
Gilt die Embargobestimmung zusätzlich zu den übrigen Vertragsregelungen?
Ja, sie gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen und schränkt den Versicherungsschutz ein, soweit und solange entsprechende Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025