Wer bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ein Bienen-, Wespen- oder Hornissennest im oder am versicherten Gebäude entdeckt, bekommt die Kosten für die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung erstattet – begrenzt auf 2.500 EUR je Versicherungsfall. Nester in nicht zu Wohnzwecken bestimmten Nebengebäuden, bereits vor Vertragsbeginn vorhandene Nester sowie Fälle, in denen eine Entfernung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, sind vom Ersatz ausgenommen.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern. Voraussetzung ist, dass sich diese Nester im oder am versicherten Gebäude befinden. Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Es erfolgt keine Entschädigung, wenn das Bienen-, Wespen- oder Hornissennest bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war. Darüber hinaus entfällt die Kostenübernahme, wenn eine Entfernung oder Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, zum Beispiel wegen des Artenschutzes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Bienen-, Wespen- oder Hornissennest im oder am versicherten Gebäude gefunden, übernimmt der Versicherer die Kosten für dessen fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung. Nester in Nebengebäuden, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, sind dabei nicht abgedeckt. Ebenso wird nicht gezahlt, wenn das Nest schon vor Vertragsbeginn bestand oder eine Entfernung rechtlich nicht erlaubt ist. Die Erstattung ist pro Versicherungsfall auf 2.500 EUR gedeckelt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten übernommen, wenn ein Wespennest am Haus entfernt werden muss?
Ja, der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern, wenn sich diese im oder am versicherten Gebäude befinden.
Gilt der Schutz auch für Nester in einem Nebengebäude?
Nein, ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Was passiert, wenn das Nest schon vor Vertragsbeginn da war oder aus Artenschutzgründen nicht entfernt werden darf?
In diesen Fällen erfolgt keine Entschädigung: weder wenn das Nest bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war, noch wenn eine Entfernung oder Umsiedlung aus rechtlichen Gründen wie dem Artenschutz nicht zulässig ist.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025