Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind auch von außen fest am Gebäude angebrachte Sachen wie Satelliten- und Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen oder Außenlampen gegen Diebstahl mitversichert – einschließlich der Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Gebäudeaußenseite, sofern der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird. Der Versicherer leistet dabei nur nachrangig und begrenzt die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR.
Über den grundsätzlichen Versicherungsschutz hinaus sind auch Schäden an Sachen versichert, die von außen am versicherten Gebäude fest angebracht sind. Dazu zählen zum Beispiel Satelliten- und Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen und Außenlampen. Diese Sachen sind auch gegen Abhandenkommen durch Diebstahl versichert.
Versichert sind zudem die Kosten, die infolge des Diebstahls notwendig werden, um Schäden an der Außenseite des Gebäudes zu beseitigen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzeigt.
Der Versicherer haftet nur dann, wenn keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweitigen Versicherungen beansprucht werden kann. Ein Beispiel für eine solche anderweitige Versicherung ist die Hausratversicherung. Diese nachrangige Haftung wird als Subsidiärhaftung bezeichnet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dinge, die außen fest am Gebäude befestigt sind – etwa Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen oder Außenlampen – sind auch dann geschützt, wenn sie durch Diebstahl verloren gehen. Ebenso werden Kosten übernommen, um Schäden an der Gebäudeaußenseite zu beseitigen, die durch den Diebstahl entstanden sind. Wichtig ist, dass der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet wird. Der Versicherer zahlt jedoch nur, wenn keine andere Versicherung ausreichend leistet, und höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche außen am Gebäude befestigten Sachen sind gegen Diebstahl versichert?
Versichert sind von außen fest am Gebäude angebrachte Sachen, zum Beispiel Satelliten- und Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen und Außenlampen.
Was muss ich tun, damit der Diebstahlschaden erstattet wird?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzeigt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl solcher Sachen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Zahlt der Versicherer, wenn auch eine andere Versicherung eintreten könnte?
Der Versicherer haftet nur nachrangig (Subsidiärhaftung), also nur wenn keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweitigen Versicherungen wie der Hausratversicherung beansprucht werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025