Bei einem versicherten Sachschaden am Datenträger übernimmt Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen bis zu 500 Euro, sofern diese privat genutzt werden. Auch der Versuch einer Wiederherstellung ist abgedeckt, während Raubkopien, ohnehin verfügbare Sicherungskopien und neue Lizenzen ausgenommen bleiben.
Versichert sind die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen. Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- An dem Datenträger muss ein versicherter Sachschaden eingetreten sein.
- Die Kosten sind infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich entstanden.
- Die Kosten sind für die technische Wiederherstellung erforderlich.
- Die Kosten dienen nicht der Wiederbeschaffung.
- Die Daten und Programme dienen ausschließlich der privaten Nutzung.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden:
- derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien);
- derartige Wiederherstellungskosten für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert sind und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen;
- die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500 Euro.
Selbstbeteiligung
Es gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung für Datenrettungskosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Datenträger durch einen versicherten Sachschaden beschädigt wird, übernimmt der Versicherer die Kosten, um die darauf gespeicherten privaten Daten und Programme technisch wiederherzustellen. Auch ein erfolgloser Wiederherstellungsversuch wird erstattet. Nicht bezahlt werden hingegen Raubkopien, bereits als Sicherung verfügbare Daten sowie der Kauf neuer Lizenzen. Die Erstattung ist auf 500 Euro begrenzt, und es gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten übernommen?
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 500 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung der Datenrettung erfüllt sein?
Es muss ein versicherter Sachschaden am Datenträger eingetreten sein, die Kosten müssen infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich entstanden und für die technische Wiederherstellung erforderlich sein, dürfen nicht der Wiederbeschaffung dienen, und die Daten und Programme müssen ausschließlich privat genutzt werden.
Werden auch erfolglose Wiederherstellungsversuche bezahlt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Was ist von der Erstattung ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme ohne Nutzungsberechtigung (z. B. Raubkopien), für Programme und Daten, die auf einem verfügbaren Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert sind, sowie die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025