Bei der Neodigital Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser als auch Bruchschäden an Rohren und Installationen. Als Leitungswasser zählt Wasser aus Zu- und Ableitungen, verbundenen Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse und weitere ausdrücklich ausgenommene Ursachen.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, sie sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt zwei Bereiche ab: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien, und außerdem Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen als Leitungswasser, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung oder Naturereignisse sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Leitungswasser-Versicherung überhaupt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen sonstigen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, ausgenommen sind jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind auch Rohrbrüche mitversichert?
Ja, versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre zum versicherten Hausrat gehören und kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden sind zudem an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen sowie Heizkörpern und Boilern versichert.
Zahlt die Versicherung bei einem Schaden durch Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Ist ein Schaden am Inhalt eines Aquariums versichert, wenn Wasser ausgetreten ist?
Nein, Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, sind nicht versichert. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen und an den dort befindlichen Sachen sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025