Wer bei der Neodigital eine Hausratversicherung nach einem Versichererwechsel abschließt, muss keine Ablehnung fürchten, wenn unklar ist, ob ein Sachschaden noch in die Zeit der Vorversicherung oder bereits in den neuen Vertrag fällt. Ist die Zuständigkeit strittig und mit dem Vorversicherer nicht zu klären, geht der Versicherer in Vorleistung, sofern der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung mithilft und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtritt.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht deshalb ablehnen, weil der Nachweis der Zuständigkeit fehlt.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Wechsel des Versicherers nicht sofort klar ist, ob ein Schaden noch beim alten oder schon beim neuen Vertrag zählt, wird die Bearbeitung nicht wegen dieser Unklarheit abgelehnt. Können sich neuer und alter Versicherer nicht über die Zuständigkeit einigen, geht der neue Versicherer in Vorleistung – vorausgesetzt, die Leistung wäre auch beim Vorversicherer fällig gewesen und der Versicherungsnehmer hilft bei der Klärung mit und tritt seine Ansprüche gegen den Vorversicherer ab. Lässt sich der genaue Zeitpunkt des Schadens feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn unklar ist, ob er noch beim alten Versicherer versichert war?
Nein. Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden während dieser Versicherung oder in der unmittelbar davor bestehenden Vorversicherung eingetreten ist, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Was passiert, wenn sich neuer und alter Versicherer nicht über die Zuständigkeit einigen?
In diesem Fall tritt der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025