Wer bei der Neodigital Hausratversicherung aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Damit ist klar geregelt, an welchem Ort eine solche Klage einzureichen ist.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen des Versicherungsvertrags gegen den Versicherer vor Gericht gehen will, entscheidet der Ort, an dem der Versicherer seinen Sitz hat. Alternativ kann auch die Niederlassung maßgeblich sein, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder an seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Nach welchem Ort richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit bei einer Klage gegen den Versicherer?
Sie bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Gilt diese Regelung auch für andere Klagen als solche aus dem Versicherungsvertrag?
Der Abschnitt bezieht sich ausdrücklich auf Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer. Für andere Fälle hängt es vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025