Ansprüche aus der Neodigital Hausratversicherung verjähren in drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zur mitgeteilten Entscheidung nicht in die Frist eingerechnet.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nur innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist startet am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die betroffene Person die nötigen Umstände und den Schuldner kennt – oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Wenn ein Anspruch beim Versicherer gemeldet wurde, wird die Zeit bis zur Entscheidung des Versicherers nicht mitgerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer angemeldet habe?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Welche Regeln gelten sonst noch für die Verjährung?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025