Bei der Hausratversicherung der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Vertragsabschluss, Widerruf, laufendem Versicherungsverhältnis sowie Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen. Er darf zudem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen – wobei eine Beschränkung dieser Vollmacht nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Versicherungsnehmer wirkt.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen, und zwar betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf stellvertretend für den Versicherer bestimmte Dinge entgegennehmen und weitergeben. Dazu zählen Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufendes Verhältnis und Anzeigepflichten sowie die Übermittlung von Versicherungsscheinen und Nachträgen. Auch Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss darf er annehmen. Eine Einschränkung dieser Zahlungs-Vollmacht wirkt gegen den Versicherungsnehmer nur, wenn er sie beim Zahlen kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für den Versicherer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, die den Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages betreffen.
Darf ich dem Versicherungsvertreter Zahlungen übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungs-Vollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Kann der Vertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025