In der Hausratversicherung von Neodigital sind bestimmte Ereignisse grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Strahlung werden nicht ersetzt. Diese Ausschlüsse gelten jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, außerdem Schäden durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse greifen unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen an einem Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was gilt bei Schäden durch Innere Unruhen?
Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet "ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen"?
Der Ausschluss greift auch dann, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025