Bei der Hausratversicherung der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufendes Versicherungsverhältnis und dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen. Er darf zudem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Auftrag des Versicherers bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf, zum laufenden Vertrag samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und deren Nachträge übergeben und Zahlungen entgegennehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen wirksam an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025