Bei der Hausratversicherung von Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Wunschtermin kündigen, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Ergänzend gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Risiken oder Leistungen sowie eine Innovationsgarantie, die künftige Verbesserungen der Bedingungen automatisch auf den bestehenden Vertrag überträgt.
Tägliches Kündigungsrecht
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem späteren Zeitpunkt, den der Versicherungsnehmer wünscht. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm festgelegten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer ist dies nur nach den dafür geltenden Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner eingegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen – sofort oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt, sogar vor dem regulären Ablauf. Statt des ganzen Vertrags lassen sich auch nur einzelne Risiken oder Leistungen kündigen; wird das getan, darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag beenden. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Häufige Fragen
Kann ich den Hausratvertrag jederzeit kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt, auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Kann ich nur einen einzelnen Baustein kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu beenden?
Ja. Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirken soll.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner darf dann den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingehen; der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Erweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025