Bei der Hausratversicherung der Neodigital sind auch Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig verursacht hat – und zwar ohne dass die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt wird. Dieser erweiterte Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig, zahlt der Versicherer trotzdem – ohne die Leistung nach dem Grad des Verschuldens zu kürzen. Diese Mitversicherung gilt allerdings nur bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein festgelegt ist.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Ja. Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert – ohne Kürzung der Leistung nach der Schwere des Verschuldens.
Wird die Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein, eine Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers erfolgt nicht.
Gibt es eine Grenze für den Schutz bei grober Fahrlässigkeit?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Gilt der Schutz auch für Schäden, die mein Repräsentant verursacht?
Ja, mitversichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025