Bei der Hausratversicherung der Neodigital müssen Versicherungsnehmer bei vereinbartem Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung oder Zahlungsdiensten wie PayPal, Amazon pay oder Google pay zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform rechtzeitig – bei selbst verschuldetem Fehlschlag darf der Versicherer die Mandatsvereinbarung kündigen und Gebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für genügend Deckung sorgen. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Liegt das Scheitern beim Versicherungsnehmer selbst, kann der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen und die Beiträge müssen künftig selbst überwiesen werden. Anfallende Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzüge dürfen dem Versicherungsnehmer berechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn mein Beitrag per Lastschrift oder PayPal abgebucht wird?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay.
Gilt meine Zahlung als verspätet, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Nein. Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform, etwa per E-Mail, erfolgt.
Was passiert, wenn ich selbst dafür verantwortlich bin, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann?
Der Versicherer darf das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Zahlungsvereinbarung in Textform kündigen. Anschließend müssen Sie den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Können mir Gebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen berechnet werden?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute, der Kreditkartengeber oder ein sonstiger Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erheben, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025