Bei der Hausratversicherung der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug, muss mit einer kostenpflichtigen Zahlungsaufforderung mit mindestens zwei Wochen Frist rechnen und riskiert Leistungsfreiheit sowie eine fristlose Kündigung des Vertrags.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die folgenden Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht).
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem Punkt zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sind je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Beginn des jeweiligen Zeitraums fällig; wer zur Fälligkeit zahlt, gilt als pünktlich. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies zu vertreten, kommt man automatisch in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz sowie eine kostenpflichtige Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist verlangen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei sein und den Vertrag fristlos kündigen. Zahlt man den Rückstand innerhalb eines Monats, wird die Kündigung unwirksam – die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Folgebeitrag als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Der Beitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in der Mahnung mindestens sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, und auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Was passiert, wenn nach der Mahnfrist ein Schaden eintritt und ich noch nicht gezahlt habe?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer dann noch mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine fristlose Kündigung durch nachträgliche Zahlung noch rückgängig machen?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird – bzw. innerhalb eines Monats nach Fristablauf, falls die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden war. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025