Die Neodigital Hausratversicherung bietet mit der Außenversicherung weltweiten Schutz für versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – etwa auf Reisen oder während einer Ausbildung. Versichert sind Eigentum und Gebrauchsgegenstände des Versicherungsnehmers sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wobei besondere Regeln für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten und die Entschädigung auf 25.000 EUR begrenzt ist.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 25.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt versicherte Sachen auch dann, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – und zwar weltweit. Voraussetzung ist, dass die Sachen dem Versicherungsnehmer oder den mit ihm zusammenlebenden Personen gehören oder von ihnen genutzt werden und nicht länger als sechs Monate ausgelagert sind. Bei Ausbildung oder Freiwilligendiensten gilt der Schutz unbegrenzt lange, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist auf insgesamt 25.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz für Sachen auch im Ausland?
Ja, außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder seinem Gebrauch dienen und sich nur vorübergehend dort befinden.
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb des Versicherungsorts befinden?
Die Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während meiner Ausbildung außerhalb der Wohnung geschützt?
Ja, während einer Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Aufenthaltsdauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Bis zu welcher Höhe wird im Rahmen der Außenversicherung entschädigt?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 25.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025