Bei der Neodigital Hausratversicherung gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung – und dazu zählen mehr als nur die reinen Wohnräume. Erfasst sind auch Loggien, Balkone, anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume sowie privat genutzte Garagen in der Nähe. Wer versteht, was zur Wohnung gehört, weiß, wo sein Hausrat geschützt ist.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung, also die privat genutzten Wohnräume. Dazu zählen auch Loggien, Balkone, direkt anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Ebenfalls erfasst sind gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume für Hausrat auf dem Grundstück sowie privat genutzte Garagen in der Nähe. Ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung zählt mit, rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume dagegen nicht.
Häufige Fragen
Zählt ein Arbeitszimmer in der Wohnung zum Versicherungsort?
Ja. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören zwar grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind aber Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Ist mein Balkon oder meine Terrasse mitversichert?
Ja. Zur Wohnung gehören Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gilt die Garage als Versicherungsort?
Privat genutzte Garagen gehören zum Versicherungsort, wenn sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen zählen ebenfalls dazu, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Sind gemeinschaftlich genutzte Kellerräume abgedeckt?
Ja, wenn es sich um gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume handelt, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, etwa ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller. Sie müssen sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025