Wer bei Neodigital in der Hausratversicherung Glasbruch eingeschlossen hat, bekommt Bruchschäden an fertig eingesetzten Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, aber auch an Mobiliarverglasungen, Aquarien sowie Glaskeramik- und Induktionskochfeldern ersetzt. Der Ersatz erfolgt in der Regel durch Liefern und Montieren gleichartiger Sachen, und auch Notverschalungen werden übernommen – während etwa Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder undichte Isolierverglasungen ausgeschlossen sind.
Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Versichert sind
- Gebäudeverglasungen: fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser.
- Mobiliarverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen.
- Aquarien und Terrarien aus Glas.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Photovoltaik-/Solarmodule.
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser.
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
Ein Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Folgendes nicht versichert:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen.
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Glasbruch-Schutz vereinbart ist, sind zerbrochene Scheiben am Versicherungsort abgesichert – von Fenster- und Türverglasungen über Spiegel und Vitrinen bis zu Aquarien und Glaskochfeldern. Ein Schaden gilt dann als Glasbruch, wenn die versicherte Verglasung durch Zerbrechen zerstört wird. Manche Sachen wie Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder undichte Isolierverglasungen sind ausgenommen, ebenso reine Kratzer oder Absplitterungen. Ersetzt wird üblicherweise durch Lieferung und Montage gleichwertiger Teile, zusätzlich werden Kosten für Notverschalungen übernommen.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Absplitterungen an einer Scheibe über den Glasbruchschutz abgedeckt?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist mein Ceranfeld beim Glasbruch mitversichert?
Ja. Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik und Elektronik gehören zu den versicherten Sachen.
Bekomme ich bei einem Glasbruch Geld ausgezahlt oder eine neue Scheibe?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz als Naturalersatz, also durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte.
Ist eine künstlerisch bearbeitete Glasscheibe unbegrenzt versichert?
Nein. Bei künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025