Bei der Hausratversicherung von Neodigital erweitert sich der Feuerschutz über die üblichen Brandschäden hinaus: Mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Schäden durch Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung bis 1.000 EUR sowie Schäden durch den Anprall fremder Fahrzeuge und Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. So greift der Schutz auch dann, wenn Hausrat durch Nutzfeuer, austretenden Rauch oder ein anprallendes Fahrzeug beschädigt wird.
Nutzwärmeschäden
Ergänzend zum Grundschutz für die Gefahr Feuer sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
Ergänzend zum Grundschutz sind Schäden durch Überschallknall mitversichert. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Ergänzend zum Grundschutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 1.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Fahrzeuganprall
Ergänzend zum Grundschutz leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Ergänzend zum Grundschutz sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuerschutz umfasst hier mehr als klassische Brandschäden. Auch Schäden durch Nutzfeuer und Nutzwärme, durch einen Überschallknall, durch austretenden Rauch und Ruß sowie durch Verpuffung sind abgedeckt. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden werden bis 1.000 EUR ersetzt, allerdings nicht bei dauernder Einwirkung. Zusätzlich sind der Anprall fremder Fahrzeuge und Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden abgesichert?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 1.000 EUR mitversichert.
Wann liegt ein ersatzpflichtiger Rauch- oder Rußschaden vor?
Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht versichert.
Ist der Anprall meines eigenen Autos an versicherte Sachen abgedeckt?
Nein. Versicherungsschutz beim Fahrzeuganprall besteht nur, wenn das Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wird.
Was gilt bei Schäden durch einen Überschallflug?
Schäden durch Überschallknall, also Druckstöße infolge eines Überschallfluges, sind ergänzend zum Grundschutz mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025