Bei der Hausratversicherung von Neodigital gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann; ebenso definiert sind Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Zugleich ist festgelegt, welche Schäden – etwa durch Erdbeben oder Sengschäden – nicht ersetzt werden.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Brand-Definition verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach der Brand-Definition sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil legt fest, was unter den einzelnen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs genau zu verstehen ist. So gilt etwa als Brand nur ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann, und ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Gleichzeitig wird klargestellt, welche Schäden nicht ersetzt werden – dazu zählen Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern, wobei es dabei einige Rückausnahmen gibt.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden durch einen Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können als Blitzschlagschäden gelten, wenn der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zusätzlich ist Überspannung durch Blitz eigens versichert, wenn der Schaden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität entsteht.
Sind Sengschäden versichert?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn sie durch eine versicherte Gefahr im Sinne der Brand-Definition verursacht wurden.
Werden Erdbebenschäden ersetzt?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025