Bei der Hausratversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion oder Implosion sowie durch Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und die Naturgefahren Sturm und Hagel entstehen. Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind zusätzlich versicherbar, wenn dies vereinbart wurde.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder dadurch abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Feuer- und Explosionsschäden, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann mitversichert, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung standardmäßig abgedeckt?
Standardmäßig versichert sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub und der Versuch einer solchen Tat, außerdem Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen infolge eines versicherten Ereignisses gestohlen werden?
Ja. Der Versicherer entschädigt auch für versicherte Sachen, die infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025